Sondervorschriften fr die Verpackung PP 48 und PP 50:

PP 48: Es drfen keine Metallverpackungen verwendet werden. Verpackungen aus anderen Werkstoffen mit einer geringen Menge Metall, z.B. Metallverschlsse oder andere Zubehrteile aus Metall, wie die in Abschnitt 6.1.4 genannten, gelten nicht als Verpackungen aus Metall.

PP 50: Es sind keine Innenverpackungen erforderlich, wenn Fsser als Auenverpackungen verwendet werden.